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Leihmutterschaft im Ausland: Wovon hängt der Erfolg eines Programms wirklich ab – vom Anbieter oder von der Rechtsordnung?
Leihmutterschaft im Ausland: Wovon hängt der Erfolg eines Programms wirklich ab – vom Anbieter oder von der Rechtsordnung?
Wunscheltern folgen häufig einer einfachen Logik: Ist eine Agentur in den USA oder in Europa registriert, wird sie schon vertrauenswürdig sein. Dieser ausführliche Beitrag blickt hinter die Werbeversprechen und auf das, was sich tatsächlich dokumentieren lässt: strafrechtliche Ermittlungen, Gerichtsentscheidungen, Insolvenzen und reale Fälle einiger der bekanntesten Akteure auf dem internationalen Leihmutterschafts Markt.
Dabei geht es vor allem um eine Frage, die für Wunscheltern entscheidend ist: Was zählt am Ende wirklich – das Land, ein großer Name und ein überzeugender Markenauftritt oder die Fähigkeit eines Anbieters, ein Programm tatsächlich bis zu seinem wichtigsten Ergebnis zu begleiten – der Geburt des eigenen Kindes?
Der Sitz eines Unternehmens allein garantiert weder die Geburt eines gesunden Kindes noch die Sicherheit der eingezahlten Gelder oder die spätere rechtliche Anerkennung der Elternschaft. Entscheidend ist letztlich, wer das Programm tatsächlich durchführt: Wer kontrolliert die medizinischen Abläufe? Wer verwaltet die Gelder? Wer arbeitet mit der Leihmutter? Und wer übernimmt nach der Geburt die Verantwortung für die rechtlichen Folgen?
Wer 2026 einen Anbieter auswählt, sollte deshalb weniger auf die Flagge über dem Büro oder einen professionellen Markenauftritt achten – und stärker darauf, wie viele Programme tatsächlich abgeschlossen wurden und ob das Unternehmen bereit und in der Lage ist, Verantwortung für das Ergebnis zu übernehmen.
Georgien: Wenn der niedrige Preis selbst zum Risiko wird
Georgien galt lange als eine der preisgünstigeren Alternativen zur Ukraine. Doch gerade dieser Markt geriet zuletzt durch mehrere aufsehenerregende Fälle in den Fokus.
2025 machte eine internationale Recherche auf die Tätigkeit eines georgischen Anbieters aufmerksam, der ausländischen Frauen die Teilnahme an reproduktionsmedizinischen Programmen angeboten hatte. Dutzende Frauen erklärten später, ihre Pässe seien ihnen abgenommen worden, versprochene Zahlungen seien ausgeblieben und sie seien für andere Zwecke eingesetzt worden als jene, für die sie ursprünglich nach Georgien gekommen waren.
Der Fall entwickelte sich weit über den lokalen Markt hinaus und beschäftigte Strafverfolgungsbehörden mehrerer Staaten. Später ergingen in Georgien auch in anderen Fällen im Zusammenhang mit Leihmutterschaft Gerichtsurteile. Die Gründer von Kinderly Georgia wurden wegen der Veruntreuung von Geldern verurteilt, die für Leihmütter und biologische Eltern bestimmt waren.
Für Wunscheltern ergibt sich daraus eine einfache, aber entscheidende Frage: Wenn ein internationales Leihmutterschaftsprogramm für rund 40.000 US-Dollar angeboten wird – wie kommt dieser Preis zustande?
Reproduktionsmedizin wird nicht allein deshalb günstiger, weil es in einem Werbeangebot so steht. Ein erheblicher Preisunterschied sollte nachvollziehbar erklärt werden – vor Vertragsunterzeichnung und nicht erst dann, wenn Probleme auftreten.
https://www.ekhokavkaza.com/a/33431730.html
USA: Auch ein hoch entwickeltes Rechtssystem bietet keine Garantie
Die Vereinigten Staaten gelten als einer der am weitesten entwickelten Märkte für Leihmutterschaft. Dennoch gibt es auch dort Fälle, in denen Wunscheltern Hunderttausende oder sogar Millionen Dollar verloren.
The Surrogacy Group, Maryland/Florida. 2020 bekannte sich der Firmeninhaber Gregory Blosser in einem bundesrechtlichen Betrugsverfahren schuldig. Mehr als 44 Familien aus den USA, Deutschland, Australien und anderen Ländern waren betroffen. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 1,1 Millionen US-Dollar. Gelder, die für Leihmütter und medizinische Ausgaben bestimmt waren, wurden für Unternehmenszwecke verwendet.
My Donor Cycle / Surrogacy Beyond Borders / Expecting Surrogacy, San Diego. 2025 bekannte sich die Inhaberin der Unternehmen, Lilian Markowitz, schuldig und wurde zu zwei Jahren Haft in einem Bundesgefängnis verurteilt. Das Gericht verpflichtete sie zur Rückzahlung von fast 389.000 US-Dollar, die von Kundenkonten entwendet worden waren.
Der Escrow-Fall Darryl Kaufman, Kalifornien. 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kaufman, der sich als lizenzierter Escrow-Agent ausgegeben und mit zwei Leihmutterschaftsunternehmen zusammengearbeitet hatte. Laut Anklage soll er mehr als 900.000 US-Dollar an Kundengeldern veruntreut haben.
Planet Hospital. Das Unternehmen von Rudy Rupak war im Medizintourismus tätig, darunter auch im Bereich der internationalen Leihmutterschaft. 2017 wurde sein Gründer zu 24 Monaten Haft verurteilt; die Ermittlungen erfolgten unter anderem auf Grundlage der US-amerikanischen RICO-Gesetzgebung.
Miracles Egg Donation & Surrogacy, Los Angeles. Im Fall von Carla Chambers Leighton stellten die Ermittler fest, dass Kundengelder für persönliche Ausgaben verwendet worden waren, anstatt damit die vereinbarten Leihmutterschaftsprogramme zu finanzieren.
Die Schlussfolgerung ist gerade deshalb unbequem, weil sie so einfach ist: Selbst ein hoch entwickeltes Rechtssystem kann die Verantwortlichen mitunter erst bestrafen, nachdem das Geld verschwunden und das Programm gescheitert ist.
Eine Rechtsordnung kann Schutzmechanismen schaffen. Einen verantwortungsvollen Anbieter kann sie nicht ersetzen.
Große Marken, reale Fälle: Was hinter bekannten Leihmutterschaftsagenturen geschah
Nr. 1. World Center of Baby: Als »bezahlbare Leihmutterschaft« im Zusammenbruch endete
World Center of Baby (WCoB) präsentierte sich lange als moderner internationaler Anbieter. Das Unternehmen baute aktiv Communitys rund um Wunscheltern auf, sprach öffentlich über ethische Leihmutterschaft und positionierte sich gegen die Ausbeutung vulnerabler Frauen. Gleichzeitig wurden potenzielle Kunden über Gruppen in sozialen Netzwerken angesprochen und dort von geschulten Vertriebsmitarbeitern betreut.
Dann kam die Insolvenz.
Nach dem Zusammenbruch des Unternehmens blieben Programme in unterschiedlichen Phasen stehen. Finanzielle Verpflichtungen konnten nicht mehr vollständig erfüllt werden – darunter auch Verpflichtungen gegenüber Leihmüttern. Das Marketingmodell der »bezahlbaren Leihmutterschaft« traf damit auf die tatsächlichen Kosten hinter den zuvor gemachten Versprechen.
Besonders aufschlussreich ist jedoch der Fall Zypern.
WCoB gab an, von Limassol in der Republik Zypern aus tätig zu sein, und positionierte sich als Agentur, die unter anderem gleichgeschlechtliche Paare betreuen könne. Der medizinische Teil eines solchen Programms wurde in Nordzypern durchgeführt.
Die Probleme begannen nach der Geburt von Zwillingen.
Der Versuch, die erforderlichen Dokumente in der Republik Zypern ausstellen zu lassen, scheiterte, weil das entsprechende Leihmutterschaftsmodell für ein gleichgeschlechtliches Paar dort nicht zulässig war. Es folgten die Verweigerung der Registrierung, Schwierigkeiten bei der Ausreise mit den Kindern, ein internationaler Skandal und strafrechtliche Ermittlungen.
Als die Behörden die angegebene Büroadresse in Limassol aufsuchten, fanden sie dort keine Agentur vor. Nach den veröffentlichten Unterlagen des Falls hatte die Inhaberin die Insel verlassen und wurde zur Fahndung ausgeschrieben.
Für die betroffenen Eltern wurde aus einem abstrakten juristischen Risiko eine sehr konkrete Realität: verlorene Zeit, verlorenes Geld und ein Programm, das nach dem Verschwinden des Anbieters niemand mehr weiterführen konnte.
https://www.instagram.com/p/CVEOu2PDJcc
[Redaktioneller Hinweis: Hier das Foto vom Marsch gegen moderne Sklaverei einfügen.]
https://www.youtube.com/watch?v=2HeeDMoRLLY
Nr. 2–3. Surro Connections und SEAM: Wenn selbst in den USA das Geld verschwindet
Die Fälle von Surro Connections und Surrogacy Escrow Account Management (SEAM) sind gerade deshalb bemerkenswert, weil sie sich in den Vereinigten Staaten ereigneten.
In beiden Fällen vertrauten Wunscheltern Unternehmen, die in einer der teuersten und am stärksten regulierten Rechtsordnungen der Welt tätig waren. In beiden Fällen schaltete sich schließlich das FBI ein.
Bei Surro Connections fiel besonders auf, dass nach den veröffentlichten Fallunterlagen die letzte Zahlung von Wunscheltern unmittelbar vor dem Verschwinden der Firmeninhaberin eingegangen sein soll. Zuvor waren Unternehmensunterlagen vernichtet worden.
Im Fall SEAM zeichneten die Ermittler ein anderes Bild: Gelder von Kunden, die für Leihmutterschaftsprogramme vorgesehen waren, wurden unter anderem für persönliche Zwecke der Inhaberin ausgegeben. Öffentlich diskutiert wurden dabei auch Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem eigenen Musikprojekt.
Beide Fälle zerstören einen weiteren bequemen Mythos: Eine US-Registrierung, Mitgliedschaften in Branchenverbänden, professionelles Marketing und ein nach außen makelloser Ruf ersetzen nicht die entscheidende Kontrolle darüber, wo sich das Geld der Kunden befindet – und wer dafür verantwortlich ist.
Nr. 4. Gestlife: Wie oft kann eine Unternehmensgeschichte neu beginnen?
Die Geschichte von Gestlife zeigt, warum es bei der Auswahl einer Agentur manchmal nicht genügt, deren heutige Website zu prüfen. Mitunter muss die Unternehmensgeschichte über mehrere frühere Namen hinweg rekonstruiert werden.
Vor Gestlife gab es EuroSurrogacy und Subrogalia. Eine internationale Recherche des Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) bringt diese Strukturen mit José María Il Prados und Didac Jiménez Sánchez in Verbindung.
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Vorgeschichte von Il Prados: Ein spanisches Gericht verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, darunter Sánchez selbst und dessen Schwester. 2007 erhielt Il Prados eine achtjährige Haftstrafe.
Doch damit endet die Reihe strafrechtlicher Ermittlungen im Umfeld der verbundenen Strukturen nicht.
2018 tauchte EuroSurrogacy in einem ukrainischen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Leihmutterschaftsprogrammen auf; Konten des Unternehmens wurden eingefroren. 2021 durchsuchten ukrainische Strafverfolgungsbehörden die Kiewer Büros von InterFiv, einer Klinik, die mit denselben Personen in Verbindung gebracht wurde.
Die Ermittler gingen unter anderem Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit Menschenhandel, der möglichen Übergabe von Kindern ohne die erwartete biologische Verwandtschaft, Scheinehen und Dokumentenfälschung nach. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der OCCRP-Recherche waren gegen die Eigentümer im Rahmen dieses ukrainischen Verfahrens allerdings keine entsprechenden Anklagen erhoben worden.
Parallel dazu änderten sich die Namen:
Subrogalia → EuroSurrogacy → Gestlife.
Und auf medizinischer Seite:
InterFiv → InterEko.
Hinzu kommt ein weiteres bemerkenswertes Detail. Didac Jiménez Sánchez ist zugleich Gründer von Eliminalia, einem Unternehmen für Online-Reputationsmanagement. OCCRP widmete auch diesem Unternehmen eine eigene internationale Recherche und bezeichnete es als eine Art »Reputationswäscherei«.
Die Journalisten kamen zu dem Ergebnis, dass Eliminalia unter anderem daran arbeitete, negative Veröffentlichungen aus Suchergebnissen entfernen oder verdrängen zu lassen. Vergleichbare Maßnahmen wurden nach Angaben der Recherche auch im Zusammenhang mit Informationen über die strafrechtliche Vergangenheit von Il Prados eingesetzt.
https://antikor.info/ru/articles/611184-setj_pradosa_millioner-pedofil_torguet_detjmi_v_ukraine
Gleichzeitig erschienen auf unabhängigen Plattformen weiterhin Beschwerden von Gestlife-Kunden über zusätzliche Zahlungen, nachträgliche Änderungen von Bedingungen und andere Probleme.
Online-Bewertungen allein sind kein Beweis für Fehlverhalten. Im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen, strafrechtlichen Ermittlungen, Durchsuchungen und wiederholten Rebrandings sind sie jedoch nicht mehr die einzige Quelle kritischer Fragen, sondern ein weiterer Bestandteil einer wesentlich längeren Geschichte.
Gestlife ist tatsächlich »not a simple agency«. Wenn das Unternehmen in einem Bereich bemerkenswerte Kontinuität zeigt, dann in der Kunst der Neuerfindung: neue Namen, neue Marken, neue Strukturen – während die Geschichte dahinter weitgehend dieselbe bleibt. Ein Rebranding kann einen Namen, eine Website und sogar die Sichtbarkeit in Suchmaschinen verändern. Gerichtsentscheidungen, Ermittlungsakten und das Archiv journalistischer Recherchen schreibt es nicht um.
https://www.occrp.org/en/project/story-killers/eliminalia-a-reputation-laundromat-for-criminals
https://irpimedia.irpi.eu/storykillers-eliminalia-lavanderia-reputazionale-sanchez-trevisan/
https://grom-ua.org/node/5284?utm_source=chatgpt.com
Nr. 5. La Vita Nova / Milartis: Wenn das rechtliche Risiko Teil des Programms wird
Auch der ukrainische Markt kennt Fälle, in denen ein attraktiver Preis mit rechtlichen Konstruktionen verbunden war, deren Folgen am Ende Wunscheltern und Leihmütter tragen mussten.
La Vita Nova / Milartis brachte unter anderem gleichgeschlechtliche Paare für Leihmutterschaftsprogramme in die Ukraine.
Das grundlegende Problem: Das ukrainische Leihmutterschaftsmodell sieht entsprechende Programme für gleichgeschlechtliche Paare nicht vor.
In den Dokumenten der in der Ukraine geborenen Kinder wurden deshalb andere Personen als Eltern eingetragen – ein Mann und eine Frau. Es folgten ein Strafverfahren, die Schließung der Agentur und Probleme bei der Auszahlung von Vergütungen an Leihmütter. Für einige Wunscheltern bedeutete dies verlorenes Geld, verlorene Jahre und die Unmöglichkeit, das Programm so abzuschließen, wie es ihnen ursprünglich zugesagt worden war.
Nicht jeder Verstoß innerhalb eines reproduktionsmedizinischen Programms muss zwangsläufig auf einen von Anfang an geplanten Betrug zurückgehen. Manchmal können juristische Inkompetenz, eine falsche Auslegung des geltenden Rechts oder schwerwiegende Fehler bei der Umsetzung die Ursache sein.
Für die betroffene Familie kann dieser Unterschied beinahe akademisch wirken.
Denn ein Strafverfahren, Probleme mit den Dokumenten eines Kindes oder die Unmöglichkeit, das Land zu verlassen, bleiben reale Konsequenzen – unabhängig davon, ob sie durch Vorsatz oder durch professionelle Fahrlässigkeit entstanden sind.
https://www.google.com/maps/search/?api=1&query=Milartis%2C+вулиця+Культури+22Б%2C+Харків
Nr. 6. Feskov Human Reproduction Group: Der Vorwurf des Menschenhandels – und wie das Verfahren endete
Auch die Feskov Human Reproduction Group geriet in den Mittelpunkt strafrechtlicher Ermittlungen.
Es ging um die Operation »Spaniard« beziehungsweise »Spanielko«, in deren Rahmen die Tätigkeit der Feskov Human Reproduction Group wegen des Verdachts auf Menschenhandel überprüft wurde.
Dabei unterschied sich dieser Fall in einem wesentlichen Punkt von den meisten zuvor beschriebenen Fällen: Gegenstand des Verfahrens waren nicht Vorwürfe, Wunscheltern betrogen oder deren Gelder veruntreut zu haben. Im Mittelpunkt stand vielmehr die konkrete rechtliche Konstruktion, nach der internationale Programme durchgeführt und die Elternschaft anschließend anerkannt wurde.
Ukrainische Leihmütter brachten die Kinder in der Tschechischen Republik zur Welt. Nach der Geburt wurden die Dokumente entsprechend dem tschechischen Recht ausgestellt: Zunächst galt die Frau, die das Kind geboren hatte, als dessen rechtliche Mutter.
Die Wunscheltern aus EU-Staaten kehrten anschließend in ihre Heimatländer zurück und durchliefen dort die familienrechtlich vorgesehenen Verfahren zur Anerkennung ihrer Elternschaft, bis sie rechtlich als Eltern des Kindes anerkannt waren.
Dieses Modell ermöglichte es, ukrainische Reproduktionsmedizin zu nutzen, ohne sich für die Geburt in der Ukraine aufhalten zu müssen.
Die tschechischen Strafverfolgungsbehörden nahmen diese Praxis zum Anlass für Ermittlungen und überprüften dabei unter anderem die genetische Abstammung der Kinder.
Die Gutachten bestätigten die genetische Verwandtschaft der Kinder mit den Wunscheltern und entkräfteten damit die Annahme, ihnen seien fremde Kinder als eigene übergeben worden.
Dennoch erlangte der Fall erhebliche internationale Aufmerksamkeit. In der öffentlichen Debatte war von Kinderhandel, Menschenhandel und der Ausbeutung von Frauen die Rede.
Gerade deshalb muss dieser Fall von der Geschichte um La Vita Nova / Milartis getrennt betrachtet werden, auch wenn beide Unternehmen in Charkiw tätig waren und die Fälle in der öffentlichen Berichterstattung teilweise miteinander vermischt wurden.
Die Ergebnisse waren grundlegend verschieden.
Im Fall der Feskov Human Reproduction Group bestätigten sich die Vorwürfe des Menschenhandels nicht. Die Geschichte von La Vita Nova führte dagegen zu einem Strafverfahren, Verurteilungen und schließlich zur Einstellung der Tätigkeit der betreffenden Struktur.
Dieser Unterschied zeigt, warum bereits die Existenz eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens noch keine Antwort auf die Frage nach der Schuld eines Unternehmens liefert.
Entscheidend sind die Ermittlungsakten – und vor allem der Ausgang des Verfahrens.
Wie man einen Anbieter prüft, bevor es die Strafverfolgungsbehörden tun
Die beschriebenen Fälle ereigneten sich in unterschiedlichen Ländern, unter unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und mit völlig unterschiedlichen Beteiligten.
Eines verbindet sie: Die Rechtsordnung allein war keine Garantie für das Ergebnis.
Wunscheltern sollten jedem Anbieter unbequeme Fragen stellen. Wem gehört die Klinik tatsächlich? Wer erhält das Geld? Wer trägt die Verantwortung für die Leihmutter? Und wer löst das Problem, wenn es erst nach der Geburt des Kindes entsteht?
Ein niedriger Preis, eine europäische Geschäftsadresse, eine US-Registrierung, Dutzende positive Bewertungen oder eine aufwendig gestaltete Website können durchaus zu einem seriösen Unternehmen gehören.
Doch keines dieser Merkmale garantiert für sich genommen die Geburt eines Kindes.
Vor Vertragsunterzeichnung sollten Wunscheltern deshalb zumindest folgende Punkte prüfen:
Wie lange ist das Unternehmen tatsächlich am Markt, und wie viele Kinder wurden im Rahmen seiner Programme geboren?
Wer führt die medizinischen Leistungen tatsächlich durch?
Welches Unternehmen erhält die Zahlungen, und wer trägt die Verantwortung für deren Sicherheit?
Garantiert der Anbieter ein Ergebnis – oder lediglich einzelne medizinische Leistungen?
Wer übernimmt die rechtliche Anerkennung des Kindes im Geburtsland und im Wohnsitzstaat der Eltern?
Was geschieht, wenn keine Schwangerschaft eintritt, die Schwangerschaft abbricht oder ein neuer Versuch erforderlich wird?
Welche Leistungen sind im Festpreis enthalten, und welche Situationen können zusätzliche Zahlungen auslösen?
Wer führt das Programm weiter, wenn eine Partnerklinik, eine Agentur oder ein lokaler Anbieter seine Tätigkeit einstellt?
Und noch eine Frage wird häufig übersehen: Wenn ein Unternehmen Gegenstand eines Strafverfahrens oder einer aufsehenerregenden journalistischen Recherche war – wie endete die Geschichte tatsächlich?
Allein die Tatsache, dass gegen ein Unternehmen ermittelt wurde, macht es noch nicht unseriös. Umgekehrt garantieren ein makelloses öffentliches Image, ein großer Name und überzeugendes Marketing keineswegs das Ergebnis, auf das es für Wunscheltern letztlich ankommt: dass das Programm tatsächlich mit der Geburt ihres Kindes endet.
Entscheidend sind deshalb die Ergebnisse: Gerichtsentscheidungen, der Status eines Ermittlungsverfahrens, nachgewiesene Tatsachen – und das, was am Ende mit den Eltern, den Kindern und den Leihmüttern geschah.
Bei internationaler Leihmutterschaft wird der Preis eines Fehlers nicht nur in Zehntausenden Euro oder Dollar gemessen. Manchmal wird er in verlorenen Jahren gemessen – und in jenem Moment, in dem Eltern ihr Kind zum ersten Mal hätten in den Armen halten sollen, es aber nie dazu kam.
Warum selbst ein rechtmäßig durchgeführtes Programm Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen werden kann
Internationale Leihmutterschaft gehört weiterhin zu den rechtlich und gesellschaftlich sensibelsten Bereichen der modernen Reproduktionsmedizin.
Gesetze verändern sich. Staaten definieren Mutterschaft und Vaterschaft unterschiedlich. Die Regeln eines Landes können mit denen eines anderen kollidieren. Manche Rechtsordnungen erlauben kommerzielle Leihmutterschaft, andere lediglich bestimmte Modelle, während wieder andere sie vollständig untersagen.
Ebenso kontrovers bleibt die Frage, wann von der Ausbeutung einer Frau in einer vulnerablen Situation gesprochen werden kann. Eine international einheitliche Grenze zwischen Ausbeutung und freiwilliger Teilnahme an einem kommerziellen Leihmutterschaftsprogramm existiert nicht; rechtliche und gesellschaftliche Bewertungen unterscheiden sich erheblich.
Ein großer internationaler Anbieter steht deshalb zwangsläufig stärker im Fokus als eine kleine Agentur, die nur wenige Programme durchführt.
Je mehr Geburten, Länder, Leihmütter, Wunscheltern und grenzüberschreitende Rechtsverfahren beteiligt sind, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen, Ermittlungen und öffentlichen Kontroversen.
Doch genau hier verläuft eine entscheidende Grenze.
Ein Ermittlungsverfahren kann ohne Nachweis einer Straftat enden. Betrug kann dagegen mit verlorenem Geld und zerstörten Lebensplänen enden.
Für Wunscheltern sind das zwei grundverschiedene Geschichten – selbst wenn die ersten Schlagzeilen nahezu identisch aussehen.









