

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Corona-Krise
Die Bundes- und Landesregierungen haben in den letzten Tagen umfassende Hilfspakete zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen des Corona-Virus für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Sollten trotz dieser Maßnahmen betroffene Unternehmen und Selbständige ihre Sozialversicherungsbeiträge jedoch nicht zahlen können, haben sie ab sofort die Möglichkeit, die Stundung ihrer Beiträge mit kurzer Begründung formlos zu beantragen.
Außerdem hat die AOK NordWest unbürokratisch eine Regelung für die künftige Beitragsfestsetzung für Selbständige getroffen. Jeder Einzelfall werde individuell beurteilt. Auch hier sollten AOK-Mitglieder formlos einen Antrag stellen und begründen, wodurch es zu Einbußen kommt und wie hoch die Einnahmen in Zukunft sind. »Damit ist sichergestellt, dass die Unternehmen und Selbständigen im Kreis Gütersloh schnell Planungssicherheit erhalten und in dieser schwierigen Situation finanziell entlastet werden«, so Wehmhöner.









