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Greenpeace-Recherche belegt: fehlerhafte Milliardenentschädigung für Braunkohlekonzerne Zahlungen des Wirtschaftsministeriums verstoßen gegen EU-Beihilferecht
Entschädigung mit europäischem Beihilferecht unvereinbar
Die Berechnung der Energieanalysten von EMBER zeigt, dass die vom BMWi verwendeten Parameter zu einer Überbewertung der Entschädigungszahlung führen. So sind die Strom- und CO2-Preise willkürlich gewählt, mögliche Einsparungen von Fixkosten werden vernachlässigt und der Ausgleichszeitraum für vorgezogene Kraftwerksabschaltungen wird auf vier bzw. fünf Jahre festgelegt, obwohl dafür drei Jahre ausreichend sind. Jede der drei Annahmen für sich betrachtet, würde den Ausgleichsbetrag ungefähr halbieren. Mit realitätsnahen Annahmen würde sich die Entschädigung auf maximal 145 Millionen Euro für RWE und 189 Millionen Euro für die ostdeutsche LEAG reduzieren. Berücksichtigt man zusätzlich noch die ursprünglichen Businesspläne des Vorbesitzers Vattenfall, der keine Tagebauerweiterungen vorsah, dann ginge die LEAG vollständig leer aus. Überzogene Zahlungen würden gegen das EU-Beihilferecht verstoßen: Greenpeace wird die Unterlagen vollständig der EU-Kommission übersenden, um unrechtmäßige Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und effektiven Klimaschutz zu gewährleisten.
Nach monatelangem Streit um die Berechnungsgrundlagen musste das Wirtschaftsministerium die Formel, die Grundlage für die Milliardenentschädigung ist, offenlegen. Wirtschaftsminister Altmaier hatte zunächst gegenüber Greenpeace angeführt: "Die Höhe der Entschädigungsleistungen und deren formelbasierte Entschädigungslogik spielen eine herausragende Rolle im laufenden beihilferechtlichen Prüfungsverfahren der Europäischen Kommission." Smid: "Altmaiers Geheimniskrämerei schlägt jetzt wie ein Bumerang zurück. Deutschland muss der Kommission erklären, warum die deutschen Braunkohlekonzerne vom Bundeswirtschaftsministerium ein unverdientes Milliardengeschenk erhalten sollten."









