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Schutz von Betriebsräten auch in Gütersloh: Wichtige Etappe erreicht – »es bleibt jedoch noch viel zu tun!«
»Die Stärkung der Mitbestimmung muss nach der Bundestagwahl weitergehen«, betonte Werneke. So mache es die Veränderung der Arbeitswelt, insbesondere die Verlagerung vieler Tätigkeiten in die mobile Arbeit erforderlich, dass Gewerkschaften auch ein gesichertes digitales Zugangsrecht in die Betrieben erhielten, um Beschäftigte und Belegschaften zu informieren. Das betreffe etwa das firmeneigene Intranet, die Einrichtung von virtuellen »schwarzen Brettern« oder betriebliche Mailadressen. »Auch nach der Verabschiedung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gibt es noch viel zu tun, damit die betriebliche Mitbestimmung in der digitalen Welt wirksam funktioniert. Erheblichen Handlungsbedarf gibt es auch in der Unternehmensmitbestimmung, immer mehr große Konzerne – insbesondere in der Dienstleistungswirtschaft – verhindern die Wahl von Aufsichtsräten, in den Beschäftigte und ihre Gewerkschaft vertreten sind«, kritisierte Werneke.









